Samstag, 17. März 2018
Die SPD, der Tod und das Strafgesetzbuch
Am 10. 12. 2015 ist in Deutschland durch das „Gesetz zur Strafbarkeit der gesetzmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der neue § 217 in das Strafgesetzbuch eingefügt worden.
“Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen“ (so Thomas Fischer, Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen. Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen“.(so Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs).
Federführend für diese freiheits- und menschenfeindliche gesetzliche Regelung war dabei das Justizministerium unter der Führung von Heiko Maas, SPD. Es war also die SPD, die im wesentlichen in Deutschland den Staat an das Sterbebett gestellt und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über den eigenen Tod ausgehebelt hat. Kann ein freiheitlich und menschlich fühlender und denkender Mensch noch SPD wählen ?
Mit welchen faulen Tricks und welcher menschenverachtenden Brutalität der deutsche Staat heute gegen Humanität und Menschenliebe vorgeht, können Sie unter dem folgenden Link lesen.

https://humanistisch.de/x/pv/meldungen/2018022661

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