Donnerstag, 29. März 2018
Tod ist verboten
Eigentlich müsste jede/-r bewußt lebende Bürger/-in wissen, dass sich aufgrund der zunehmenden Priviatisierung der Krankenhäuser eine Verschiebung in den Behandlungsschwerpunkte ergeben hat. Nichttechnische Leistungen, wie z. B. Arzt-Patienten-Gespräche, die nur gering vergütet werden, werden eingeschränkt. Anders ist es dagegen bei Überbehandlungen, wie z. B. die künstliche Lebenserhaltung von Menschen im Koma, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht. Bei 1.600 Euro Tagespauschale für stationäre Beatmung ein durchaus rentables Geschäft. Nicht Linderung von Leid und Schmerz, sondern finanzieller Profit steht im Fokus des Interesses. Verständlich ist deshalb auch, dass, Kliniken, Pflegeheime und ähnlich Einrichtungen jede Milderung des Verbotes der Sterbehilfe strikt ablehnen - das würde ihren Profit reduzieren. Diese Interessenten waren es auch, die die Einführung des § 217 StGB im Dezember wesentlich initiiert haben. Und die deutschen Parteien haben den Staat zur Überwachung des Sterbeprozesses an das Sterbebett gestellt.
Mit dem folgenden Link kann ein hochinteressanter Artikel zu diesem Thema erreicht werden:

https://www.patientenverfuegung.de/kostendruck-fuehrt-zu-uebertherapie/

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