Sonntag, 13. Mai 2018
Wer hat Jens Bleck getötet ?
In der Nacht zum 9. November 2013 wurde der 19-jährige Godesberger Jens Bleck in Bad Honnef unter mysteriösen Umständen getötet. Seine Leiche wurde 2 Wochen später im Norden Kölns im Rhein gefunden. Wer Jens Bleck getötet hat und aus welchen Gründen ist bis heute völlig unklar. Klar ist jedoch, dass die Polizei absolut unzureichend ermittelte. Klar ist ferner, dass Bonner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen blockiert hat und vorzeitg einstellen wollte. Die Kölner Staatsanwaltschaft und die in Köln ansässige Generalstaatsanwaltschaft als Dienstaufsichtsbehörde mussten die Bonner Staatsanwaltschaft im Oktiber 2016, also fast zwei Jahre nach der Tat, anweisen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Bisher ohne Ergebnis. Dem Rechtsanwalt der Eltern des Opfers wird bis heute die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft verwehrt.
Dem Bonner „General-Anzeiger“, und speziell dem Journalisten Wolfgang Kaes, gebührt das Verdienst, durch Veröffentlichungen über den unfassbaren Fall dafür gesorgt zu haben, dass das Verbrechen nicht, wie von der Staatsanwaltschaft Bonn anscheinend gewünscht, in Vergessenheit geraten ist. Der folgende Link führt zum Artikel des „General-Anzeigers“ vom 5./6. Mai 2018, in dem eine Übersicht über den bisherigen Verlauf und den aktuellen Stand des Falles gegeben wird. Auch die aufgeführten Links zu früheren Artikeln sind lesenswert.



Ohne die Artikel des „General-Anzeigers“ und ohne eine Bürgerinitiative, die öffentlich weitere Ermittlungen forderte und aus der Bevölkerung 17.000 € als Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Falles sammelte, wäre das Verbrechen ungeklärt in den Akten der Staatsanwaltschaftr verstaubt. Speziell noch offene Fragen können unter dem Link zu der Initiative eingesehen werden.



Höchst bemerkenswert ist auch das Verhalten der Politik. Zwar wurde der Fall in einer Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages am 9. März 2016 behandelt. Eine Anfrage
führte zu einer Antwort des damaligen NRW-Justizministers Thomas Kutschaty (SPD), die an nicht wenigen Stellen den Sachverhalt geschönt, geglättet und weggelassen behandelte. Sonst ist weiter seitens der Politik nichts passiert. Keine Partei hat es für notwendig gehalten, zu versuchen, den Sachverhalt und das unglaubliche Verhalten der Bonner Staatsanwaltschaft, etwa durch die Forderung nach einem unabhängigen, objektiven Untersuchungsausschuss, zu klären.

Heute, viereinhalb Jahre nach der Tat, wird es kaum noch möglich sein, den oder die Täter zu finden. Der Tod von Jens Bleck wird wohl ungeklärt und ungesühnt bleiben.

Die Artikel des „General-Anzeigers“ und die offenene Fragen der Initiative verdienen es, sehr sorgfältig und aufmerksam gelesen zu werden. Diese Lektüre birgt jedoch eine Gefahr: Sie kann den Glauben und Demokratie und Recht erschüttern. Nach der Lektüre fragt man sich, ist die Bundesrepublik überhaupt noch ein Rechtsstaat mit einer kompetenten pflichtbewußten Justiz oder ist die Bundesrepublik bereits zu einer sogenannten „Bananen-Republik“ verkommen ?

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Dienstag, 1. Mai 2018
Lüge als politisches Prinzip
Wer glaubt noch einem Politiker oder einer Politikerin ?  Jemand, der eine politische Aussage noch als Wahrheit betrachtet, muss extrem naiv sein.  Es scheint fast so, als ob von unseren "Volksvertretern" die Lüge als politisches Prinzip genutzt wird.  Ein ganz besonders krasses Beispiel stellen die Aussagen unserer "Kriegsministerin" zu dem kürzlich durch England, Frankreich und  die USA erfolgten Raketenangriff auf Syrien  in einem Interview dar. Darin ist nahezu jede Aussage der Ministerin gelogen.  Wer das nicht glaubt, möge über den untenstehenden Link eine Analyse  dazu aufrufen.  Hier hat ein verdienstvoller Zeitgenosse jede Aussage der Ministerin auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht.  Das Ergebnis: die Ministerin lügt fast immer.

https://de.stw-verlag.com/die-zerstoerende-kraft-der-luege/

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Donnerstag, 29. März 2018
Tod ist verboten
Eigentlich müsste jede/-r bewußt lebende Bürger/-in wissen, dass sich aufgrund der zunehmenden Priviatisierung der Krankenhäuser eine Verschiebung in den Behandlungsschwerpunkte ergeben hat. Nichttechnische Leistungen, wie z. B. Arzt-Patienten-Gespräche, die nur gering vergütet werden, werden eingeschränkt. Anders ist es dagegen bei Überbehandlungen, wie z. B. die künstliche Lebenserhaltung von Menschen im Koma, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht. Bei 1.600 Euro Tagespauschale für stationäre Beatmung ein durchaus rentables Geschäft. Nicht Linderung von Leid und Schmerz, sondern finanzieller Profit steht im Fokus des Interesses. Verständlich ist deshalb auch, dass, Kliniken, Pflegeheime und ähnlich Einrichtungen jede Milderung des Verbotes der Sterbehilfe strikt ablehnen - das würde ihren Profit reduzieren. Diese Interessenten waren es auch, die die Einführung des § 217 StGB im Dezember wesentlich initiiert haben. Und die deutschen Parteien haben den Staat zur Überwachung des Sterbeprozesses an das Sterbebett gestellt.
Mit dem folgenden Link kann ein hochinteressanter Artikel zu diesem Thema erreicht werden:

https://www.patientenverfuegung.de/kostendruck-fuehrt-zu-uebertherapie/

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