Dienstag, 1. Mai 2018
Lüge als politisches Prinzip
Wer glaubt noch einem Politiker oder einer Politikerin ?  Jemand, der eine politische Aussage noch als Wahrheit betrachtet, muss extrem naiv sein.  Es scheint fast so, als ob von unseren "Volksvertretern" die Lüge als politisches Prinzip genutzt wird.  Ein ganz besonders krasses Beispiel stellen die Aussagen unserer "Kriegsministerin" zu dem kürzlich durch England, Frankreich und  die USA erfolgten Raketenangriff auf Syrien  in einem Interview dar. Darin ist nahezu jede Aussage der Ministerin gelogen.  Wer das nicht glaubt, möge über den untenstehenden Link eine Analyse  dazu aufrufen.  Hier hat ein verdienstvoller Zeitgenosse jede Aussage der Ministerin auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht.  Das Ergebnis: die Ministerin lügt fast immer.

https://de.stw-verlag.com/die-zerstoerende-kraft-der-luege/

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Donnerstag, 29. März 2018
Tod ist verboten
Eigentlich müsste jede/-r bewußt lebende Bürger/-in wissen, dass sich aufgrund der zunehmenden Priviatisierung der Krankenhäuser eine Verschiebung in den Behandlungsschwerpunkte ergeben hat. Nichttechnische Leistungen, wie z. B. Arzt-Patienten-Gespräche, die nur gering vergütet werden, werden eingeschränkt. Anders ist es dagegen bei Überbehandlungen, wie z. B. die künstliche Lebenserhaltung von Menschen im Koma, bei denen keine Aussicht auf Besserung besteht. Bei 1.600 Euro Tagespauschale für stationäre Beatmung ein durchaus rentables Geschäft. Nicht Linderung von Leid und Schmerz, sondern finanzieller Profit steht im Fokus des Interesses. Verständlich ist deshalb auch, dass, Kliniken, Pflegeheime und ähnlich Einrichtungen jede Milderung des Verbotes der Sterbehilfe strikt ablehnen - das würde ihren Profit reduzieren. Diese Interessenten waren es auch, die die Einführung des § 217 StGB im Dezember wesentlich initiiert haben. Und die deutschen Parteien haben den Staat zur Überwachung des Sterbeprozesses an das Sterbebett gestellt.
Mit dem folgenden Link kann ein hochinteressanter Artikel zu diesem Thema erreicht werden:

https://www.patientenverfuegung.de/kostendruck-fuehrt-zu-uebertherapie/

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Samstag, 17. März 2018
Die SPD, der Tod und das Strafgesetzbuch
Am 10. 12. 2015 ist in Deutschland durch das „Gesetz zur Strafbarkeit der gesetzmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der neue § 217 in das Strafgesetzbuch eingefügt worden.
“Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen“ (so Thomas Fischer, Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen. Das Gesetz hat damals die Debatte um die Sterbehilfe, Suizidbeihilfe und Palliativmedizin zu beenden versucht, indem es von allen diskutierten Vorschlägen den restriktivsten, freiheitsfeindlichsten und obrigkeitsstaatlichsten umsetzte. Wie üblich geschah dies unter großem Moralin- und Argumentationsaufwand und natürlich mit den allerbesten Absichten. Es gab (mindestens) drei Gesetzesvorschläge mit unterschiedlich restriktiver Handhabung. Der am meisten rückwärtsgewandte, am meisten bevormundende, am wenigsten menschenfreundliche wurde Gesetz. Eine breite Mehrheit der Bürger hätte sich - laut zahllosen Umfragen und Untersuchungen - anders entschieden. So viel Vertrauen in die Vernunft ihrer Untertanen aber wollten die GesetzgeberInnen nicht aufbringen“.(so Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs).
Federführend für diese freiheits- und menschenfeindliche gesetzliche Regelung war dabei das Justizministerium unter der Führung von Heiko Maas, SPD. Es war also die SPD, die im wesentlichen in Deutschland den Staat an das Sterbebett gestellt und das Selbstbestimmungsrecht des Menschen über den eigenen Tod ausgehebelt hat. Kann ein freiheitlich und menschlich fühlender und denkender Mensch noch SPD wählen ?
Mit welchen faulen Tricks und welcher menschenverachtenden Brutalität der deutsche Staat heute gegen Humanität und Menschenliebe vorgeht, können Sie unter dem folgenden Link lesen.

https://humanistisch.de/x/pv/meldungen/2018022661

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